Kletterkonzepte in der Oberpfalz gestartet!

15.04.08

Unter der Patenschaft des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst arbeiten Kletterer und Naturschützer seit einigen Jahren an einem Kletterkonzept für die Felsen des Frankenjuras, welches die Natur schützen soll und zugleich Kletterern die Möglichkeit gibt, ihrem Hobby vielseitig nachzugehen. Nun stehen die Kletterziele der Oberpfalz auf dem Prüfstand.

Hat man sich auf eine Hat man sich auf eine "Zone" geeinigt, wird die Wand beschildert: Christine Rapp, Hans Frost, Wolfgang Geißner, Helmut Ott und Barbara Eichler (v.l.) beim Anbringen eines Konzeptionsschildes an der Maximilianswand.

Der Grundstein für die Kletterkonzepte wurde im Jahr 1992 in einem kleinen Areal bei Gößweinstein auf Initiative von Günther Bram gelegt, der damalige Naturschutzreferent im Alpenverein Erlangen. Bis zum Jahr 2006 folgten die Konzepte Pegnitztal, Püttlachtal, Wiesenttal, Trubachtal und Leinleitertal. Der Abschluss der Konzeptionierung im Regierungsbezirk Oberfranken erfolgte im Jahr 2007 mit den Begehungen der Bamberger Klettergebiete.

2008 starten nun die Konzepte im südöstlichen Teil des Frankenjuras, der in den Regierungsbezirk Oberpfalz fällt. Die beiden nördlichsten Gemeinden, Auerbach und Königstein, im Landkreis Amberg-Sulzbach sind als erstes an der Reihe. Bei der Auftaktveranstaltung am 04. April signalisierten die Bürgermeister der beiden Gemeinden, Helmut Ott und Hans Koch, den Kletterern ihre Unterstützung zu, da der Klettersport für den hiesigen Fremdenverkehr von großer Bedeutung sei.

Zum diesem ersten Treffen hatte Naturpark-Geschäftsführer Wolfgang Geißner alle wichtigen Interessengruppen geladen: Als Behördenvertreter in Sachen Naturschutz waren Christine Rapp aus Regensburg sowie Georg Dobmeier und Werner Reinfelder aus Amberg zum Grottenhof im Krottenseer Forst gekommen, ebenso folgten Richard Henkel und Hermann Gebhard (Forstvertreter), Bernhard Moos (LBV) und Horst Schwemmer (Bund Naturschutz) Wolfgang Geißners Einladung. Die Klettererseite wurde u.a. durch Barbara Eichler (Deutscher Alpenverein), Jürgen Kollert (IG-Klettern) und Sven König (Frankenjura.com) vertreten.

Zu diesen Termin wurden wegen zahlreicher "neuer Köpfe" vorab grundlegende Positionen und Erwartungen ausgetauscht und den Novizen das bisherige Prozedere der Kletterkonzepte erläutert: Jeder der etwa 50 Felsen des Krottenseer Forstes wird von der Expertengruppe besucht, dabei werden naturschutzfachliche Notwendigkeiten und klettersportliche Begehrlichkeiten miteinander abgewogen und die Felsareale einer "Zone" zugeordnet: Zone 1 bedeutet "Klettern verboten", Zone2 "Klettern auf bestehenden Pfaden erlaubt, Neutouren sind verboten" und Zone 3 "Klettern und Neutouren sind erlaubt". Trotz unterschiedlicher Zielsetzungen der einzelnen Interessengruppen werden Entscheidungen zu 99% im Konsens getroffen, was die Stimmung bei den Begehungen widerspiegelt. So "tagt" im Normalfall die Zonierungsgruppe nach getaner Arbeit noch in einem der zahlreichen Wirtshäuser bei Bier und Brotzeit, um das Tagespensum Revue passieren zu lassen.

Nach Grußworten und grauer Theorie ging es anschließend "in medias res": Exemplarisch wurde die Maximilianswand sowie der "Birkenschlag" begutachtet. Nach einer guten Stunde war klar: An der für den Klettersport bedeutenden Maximilianswand darf weiter geklettert werden (Zone 2), während am stark verwachsenen Birkenschlagmassiv nicht mehr geklettert werden soll (Zone 1).

Neben den gemeinsamen Felszonierungen arbeiten im Landkreis Amberg-Sulzbach Kletterer und Naturschützer schon bei einem anderen Projekt Hand in Hand. Felsen, die dem unter Naturschutz stehenden Wanderfalken oder Uhu als Brutplatz dienen, werden für den Klettersport für die Zeit der Brut bis zum "Flüggewerden" des Nachwuchses gesperrt. Dabei halten sich Klettersportler nicht nur an Vereinbarungen, sondern unterstützen diese auch aktiv. Vor zwei Jahren meldete ein Klettersportler die Brut eines Wanderfalkens an einem bis dato unbekannten Brutplatz im Flemtal, ein großer Erfolg für den Naturschutz. Kletterer profitieren ihrerseits aber ebenso von dem guten Verhältnis zum Naturschutz: Erweist sich ein Brutplatz als nicht belegt oder vorzeitig aufgegeben, so wird dieser von den Behörden wieder freigegeben und kann sofort wieder beklettert werden.




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