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Frisch gespurte Loipen im Frankenjura
Nach 5-15 Zentimeter Neuschnee am gestrigen Dienstag sind die meisten Loipen im Frankenjura neu gespurt worden. Dazu zählen die Loipen in Gräfenberg, Spies, Waller, Schnaittach, Zultenberg, Altdorf, Hilzhofen, Kümmersreuth.
Unter anderem sind frisch gespurt:
Altdorf 01 - Hegnenberger Rundloipe , Spieser Lift-Loipe 03 - rund um Spies , Waller 01 - Familien-Loipe , Schnaittach 01 - Enzenreuther Loipen , Hilzhofen 01 - Golfplatzloipe klassisch , Kümmersreuth-Loipe - Rund um den Kemitzenstein , Zultenberg 01 - Nach Görau , Gräfenberg 02 - Große Gräfenberger Loipe
Wir haben pro Langlaufgebiet der Übersicht halber jeweils nur eine Loipe aufgelistet, üblicherweise ist in den Gebieten deutlich mehr gespurt. Weitere detailliertere Informationen gibt es auf unserer Loipen-Schneehöhenseite im nachfolgenden Link. Die Schneehöhen betragen mittlerweile bis zu 40 Zentimeter Schneeauflage, die sich aber in den kommenden Tagen merklich reduzieren dürfte. Die eindringliche Bitte der Loipenspurer lautet: Parkt nur dort, wo es erlaubt ist und haltet Abstand voneinander in der Loipe!
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Einsatzgebiet der Bergwacht Forchheim im schönsten Winterkleid
Das Einsatzgebiet der Bergwacht Forchheim zeigt sich gerade im schönsten Winterkleid. Fast überall liegt Schnee und das lädt zum Spaziergang, zum Wandern oder Schlitten fahren ein. Einige Plätze werden an den Wochenenden also stärker frequentiert sein. Passt auf Euch auf und haltet die Rettungswege frei, damit wir für Euch im Notfall auch da sein können.
15-Kilometer-Regel: Polizeikontrollen am vergangenen Wochenende
Das vergangene Wochenende war das erste, an dem für die Einwohner der Landkreise Kulmbach, Lichtenfels und Bayreuth sowie der Städte Nürnberg und Bayreuth aufgrund hoher Inzidenzzahlen die 15-Kilometer-Regel galt. Wir haben die Polizeiinspektionen Ebermannstadt, Pegnitz und Hersbruck befragt, inwieweit diese...
Es gibt doch Loipen für Nürnberger!
Die Einführung der 15-Kilometer-Regel hat Langläufer aus Nürnberg in eine missliche Lage gebracht. Die gespurten Loipen des (nördlichen) Frankenjuras sind ausnahmslos so weit von der Nürnberger Stadtgrenze entfernt, dass Ausflüge dorthin mit einem 500-Euro-Ticket dotiert werden könnten. Doch es gibt...
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Alternativer Parkplatz zum Tauchersreuther Rodelhang
Der Tauchersreuther Rodelhang dürfte im Fokus vieler Nürnberger stehen, die sich im Zuge der seit wenigen Tagen geltenden 15-Kilometer-Regel nur noch in einem Korridor von 15 Kilometern rund um die Nürnberger Stadtgrenze bewegen dürfen und mit Ihren Kindern am Wochenende zum Rodeln gehen möchten. Schon ohne diese Verschärfung war die Parkplatzsituation in Tauchersreuth an den vergangenen Wochenenden angespannt, da es hier - im Gegensatz zum Kalchreuther Rodelhang und dem Rodelhang Rödlas - oberer Hang keine angemessene Parkmöglichkeit gibt. Die Folge war, dass die Besucher des Hangs vorwiegend an der schmalen Straße nach Neunhof und in Tauchersreuth selbst parkten. Wer diesem Parkchaos entgehen möchte, sollte in den nächsten Wochen am Wanderparkplatz an der Kirche in Beerbach unterhalb des Rodelhangs parken und von dort in etwas mehr als einem Kilometer zum Rodelhang laufen. Wir haben in unserer Beschreibung diesen Parkplatz in Beerbach für die nächsten Wochen als Hauptparkplatz angegeben. Übrigens: Wer mit dem Handy auf das mit "neu" markierte Autosymbol unterhalb der Überschrift der Poi-Beschreibung klickt, wird zum jeweiligen Parkplatz des Freizeitziels gerootet.
15-Kilometer-Regel greift für Nürnberg: Rodel- und Loipensituation für Stadtbewohner verschärft
Nach einer Pressemeldung der Stadt Nürnberg überschreitet die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200. Dadurch greift die 15-Kilometer-Regelung nun auch für die 500.000-Einwohner-Stadt Nürnberg. Die Maßnahmen schränken vorwiegend Tagestouristen und Freizeitsportler ein und haben auf das Freizeitverhalten der Stadtbewohner erhebliche...
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Loipenbericht vom 12.01.2021
Allen Infos voran eine Bitte an alle Wintersportler und Wanderer. Wir freuen uns alle über die Möglichkeit, uns draußen zu bewegen. Insbesondere sorgt die Winterlandschaft mit dem Langlaufen natürlich für willkommene Abwechslung. Wir wollen alle, dass das so bleibt und bitten euch: Haltet euch an die Regeln.Abstand halten, kein Parken im absoluten Halteverbot - das ist zum Ausweichen für die Rettungskräfte. Lauft nur bei Tageslicht - wir wollen abends für den nächsten Tag noch spuren und dann sollte keiner mehr laufen. Und die Nacht gehört dem Wild zur Nahrungssuche. Eine Bitte noch an die Wanderer: Es ist eine Menge Arbeit, die Loipen herzurichten. Der neue Schnee bedeutet weiche Loipen. Bitte schont die Loipen und falls es doch nicht anders geht: Nette Wanderer benutzen den Rand!
Es hat heute 20 Zentimeter geschneit und die Bedingungen sind nochmal besser geworden. Die Waller 01 - Familien-Loipe und die Waller 02 - Schupf Rundloipe sind klassich gespurt und auch für Skating gewalzt. Die Bedingungen zum Skaten sind sehr gut - durch den Neuschnee nur etwas weicher als die letzten Tage. Je nach Schneefall heute Nacht werden wir auch morgen wieder walzen. Zusätzlich werden wir morgen auch die Loipen Waller 04 - Grafenbuch-Nonnhof und um Waller 05 - Lieritzhofen Rundloipe in Angriff nehmen.
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Bewegungsradius eingeschränkt: In den Landkreisen Bayreuth und Lichtenfels greift die 15-Kilometer-Regel
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bayreuth, zu dem weite Teile des Frankenjuras, aber auch ein Großteil des Fichtelgebirges zählt, liegt derzeit über dem Wert von 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis wohnen, automatisch ein. Das bedeutet, diese dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten. Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die eine solche Einschränkung zwingend vorgibt.
Die 15-Kilometer-Regel kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt. Auf Nachfrage bestätigte die Pressestelle des Landratsamts, die Einschränkung des Bewegungsradius gelte bisher nicht für Bürger, die außerhalb des Landkreises wohnen, wenn dort der Inzidenzwert von 200 nicht überschritten wird.
Die seit Montag geltende Gesetzeslage sieht zwar vor, dass Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 Tagesreisen von außerhalb auf ihr Gebiet untersagen können. Dazu sei aber der Erlass einer Allgemeinverfügung auf Landkreisebene nötig. Eine solche sei - Stand heute - nicht vorgesehen. Man beobachte aber die Lage.
Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz von 208 (Stand: 12.01.2021) greift auch im Landkreis Lichtenfels die 15-Kilometer-Regel. Auch hier sind touristische Tagesreisen für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, derzeit nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig. Touristische Tagesreisen meint, so das Landratsamt, in erster Linie Ausflüge, die "der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen". Auf Anfrage, inwieweit Lichtenfels plane, Bürgern von außerhalb Tagesausflüge in den Landkreis zu verbieten, erklärte die Pressestelle, dass erst ab einem Inzidenzwert von 300 über eine derartige Regelung nachgedacht werde.
Auch für den Landkreis Kulmbach mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von derzeit (Stand 13.01.2021) 259 greift die bayernweit gültige 15-Kilometer-Regel für die Tagesausflüge von Bürgern, die innerhalb des Landkreises wohnen. Ein Sprecher des Landratsamtes erklärte, dass auch hier derzeit keine Regelungen in Kraft seien, die Tagesausflüge von außerhalb untersagten.
In Bayern haben nach Auskunft des Innenministeriums bislang (Stand 13.01.2021, 22:00 Uhr) die Landkreise Passau, Freyung-Grafenau, Regen, Deggendorf, Cham sowie das Berchtesgadener Land Tagestouristen von außerhalb einen Besuch untersagt.
Neue Topos
- Giselawand 01 - Mutterwand
- Giselawand 02 - Opitz Gedenkweg
- Kainachtaler Wand
- Lochauer Wand
- Umsonst und Draußen
- Trainmeuseler Wand
- Jubiläumswand 01 - Linker Teil
- Großenoher Wand 01
- Soranger Wand 03 - Blinde Kuh
- Bröseleck | Schlusssektor
- Frechetsfelder Bärenfelsen 02 - Türmchen
- Einsrichter Wand | Dukes Nose
- Frechetsfelder Bärenfelsen 01 - Linke Wand
- Frechetsfelder Bärenfelsen 03 - Rechte Wand
- Stationenwand
- Grenzstein
- Gipfelstürmerblock
- Freistein
- Wolfsberger Wand
- Siebenschläferwand 01 - Wolke Sieben
- Siebenschläferwand 02 - Stippvisite
- Linke Bleisteinwand
- Seeliger Wand
- Lauterachstube 01 - Pusztafeuer
- Nussbergwände 02 - Nebenmassive
- Sieghardttor
- Sieghardtfelsen
- Haunritzer Wand 02 - rechter Wandteil
- Schiffsbug
- Aufseßtaler Höllenstein 03 - Höllensteinturm
- Eichner Gedenkwand
- Eichner Gedenkwand - Nebenmassiv
- Stöppacher Wand | Waldjuwel
- Hammertor | Hyrule 01 - Zugluft
- Hammertor | Hyrule 02 - Twilight Princess
- Schirradorfer Schwalbenstein 01 - Linker Teil
- Schirradorfer Schwalbenstein 02 - Rechter Teil
- Hirschbacher Freibadwand | Hollywood
- Eichenmühler Wände 01 - Linke Wand
- Schirradorfer Block 01 - Hauptwand
- Azendorfer Turm
- Eichenmühler Wände 02 - Rechter Turm
- Schirradorfer Block 02 - rechter Wandteil und Turm
- Stumpfelestein 02 - Talseite und Nördlicher Nebenturm
- Hinterzimmer
- Möchser Turm
- Rupertuswand 02 - Kleine Strolche
Heiligenstadt
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Obertrubach
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Stadt Pegnitz
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