15-Kilometer-Regel: Polizeikontrollen am vergangenen Wochenende
Frankenjura.com - 20.01.21
Das vergangene Wochenende war das erste, an dem für die Einwohner der Landkreise Kulmbach, Lichtenfels und Bayreuth sowie der Städte Nürnberg und Bayreuth aufgrund hoher Inzidenzzahlen die 15-Kilometer-Regel galt. Wir haben die Polizeiinspektionen Ebermannstadt, Pegnitz und Hersbruck befragt, inwieweit diese eingehalten wurde und ob es zu Beanstandungen kam.
Dienstellenleiter Daniel Hartmann berichtet von einem ruhigen Wochenende und keinen Verstößen gegen die 15-Kilometer-Regel im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Ebermannstadt. Zwar habe es einige Hinweise aus der Bevölkerung gegeben. Im Rahmen der Überprüfungen zeigte sich aber, dass die dadurch im Fokus stehenden Personen nicht gegen Auflagen verstoßen hätten. Die Kontrollen erfolgten im Rahmen der normalen Streifentätigkeit. Im Rahmen der Überprüfungen wurden auch Hotspots angefahren. „Im Moment gibt es keine Hinweise darauf, dass etwas nicht geordnet abläuft“, so Hartmann.
Auch im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Pegnitz war die Lage ruhig. Man registrierte deutlich weniger Ausflugsverkehr als am Wochenende zuvor. Bei Kontrollen, die wie auch in Ebermannstadt teils durch Hinweise von Bürgern veranlasst waren, gab es keine Beanstandungen im Hinblick auf Verstöße gegen die 15-Kilometer-Regel. Kontrolliert wurden auch hier bekannte Tourismus-Hotspots sowie beliebte Winterziele rund um Pottenstein und Pegnitz. Die Pegnitzer Dienststellenleiterin äußerte sich vorsichtig optimistisch. Man hoffe, dass das Verhalten der Bürger so bleibe, aber im Hinblick auf weitere zu erwartende Gesetzesänderungen sei die Lage schwierig einzuschätzen.
Am Sonntagnachmittag suchte nach Angaben der Polizeiinspektion Hersbruck nach einem Hinweis aus der Bevölkerung ein Zivilfahrzeug den Parkplatz des Langlaufgebietes Waller bei Alfeld auf. Dabei wurden nicht die Langläufer in der Loipe kontrolliert, sondern unter anderem ein abfahrendes Fahrzeug mit drei auswärtigen Insassen. In diesem Zuge machte der Fahrer zunächst falsche Angaben über seinen Wohnort.
Der Hersbrucker Dienstellenleiter Bernhard Distler äußert sich auf Anfrage zu dem Vorfall: „Die Beamten handeln bei der Verfolgung von Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz mit Augenmaß. Dennoch gilt es Grenzen einzuhalten. Die Luftlinie von Waller zum Wohnort der beiden Betroffenen beträgt etwa 30 Kilometer. Entscheidend für die Berechnung der 15-km-Regel ist jedoch die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindegrenze des Wohnortes, diese wurde um zirka einen Kilometer überschritten“.
Die Polizeiinspektion Hersbruck überprüfte im Rahmen der üblichen Streifentätigkeit neben Waller auch einige andere Wintersportziele wie Hohenstein. Dabei wurden drei Fälle, einer am Happurger Stausee und zwei in Waller, zur Anzeige gebracht.
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