Es geht um das Wie: Natur- und Klettersport zur Corona-Osterzeit
Frankenjura.com - 09.04.20
Eine aktuelle Pressemeldung des Landratsamtes Forchheim erregte Aufmerksamkeit, in der Klettern dem Motorradfahren gleichgesetzt und als risikoreich beschrieben wurde. Und deshalb gerade zur Corona-Zeit unerwünscht sei. Auf Nachfrage bezogen Behörden des Landkreises dazu Stellung. Im Zuge der Recherchen offenbarten sich aufschlussreiche Statistiken.
In einer Pressemeldung vom vergangenen Dienstag informiert das Landratsamt Forchheim zu konkreten Verboten und Geboten im Landkreis im Hinblick auf die bayerische Ausgangsbeschränkung. Darin heißt es unter der Überschrift „Osterausflüge und Spaziergänge“ unter anderem: „Ausflüge mit dem Motorrad sowie Klettern am Fels sollen wegen der damit verbundenen Unfallgefahr und dem Einsatz der Rettungskräfte unterbleiben.“ Dagegen wird in der Verordnung des Freistaates das Ausüben von Sport aber als triftiger Grund genannt, die eigene Wohnung zu verlassen. Ein Widerspruch?
Auf Nachfrage von Frankenjura.com stellt Holger Strehl, der Pressesprecher des Landratsamtes Forchheim klar, dass „soll unterbleiben“ nicht „ist verboten“ bedeute. Und weiter erläutert er die Hintergründe der getroffenen Aussage. Zum einen sei Klettern als Natursportart exemplarisch hervorgehoben worden, da dieses im Landkreis eine übergeordnete Bedeutung habe. Zum anderen aber möchte Strehl Natursportler im Hinblick auf eine erhöhte Unfallgefahr sensibilisiert wissen: „Es geht mehr um das Wie: Solange Natursport, sei es Klettern oder auch Mountainbike, zum Zwecke der Erholung und nicht risikobetont betrieben wird, dann dürfte das keine Probleme geben.“ Unerlässlich sei es aber, die Regeln der Verordnung zur Ausgangsbeschränkung einzuhalten. Die Beurteilung des konkreten Einzelfalls liege vor Ort im Ermessen der Polizei.
Darauf angesprochen gab sich Manfred Hänchen, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Ebermannstadt und damit für den östlichen Teil des Landkreises zuständig, pragmatisch: „Solange sich die Natursportler an die allgemeinen Regeln der Verordnung zur Ausgangsbeschränkung halten, sind von der Polizei Ebermannstadt keinerlei Beanstandungen zu erwarten.“ Aber: Die allgemein geltenden Regeln der Verordnung werden auch bei Natursportlern kontrolliert, am Osterwochenende verstärkt, denn das Streifenpersonal werde erheblich aufgestockt. Und auch bei der Zielgruppe der Kletterer habe man die Hotspots im Blick.
Die Verordnung des Freistaats Bayern zur Ausgangsbeschränkung nennt das Ausüben von Sport explizit als triftigen Grund, allerdings nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und auch in der weiteren Entwicklung ohne jegliche Gruppenbildung. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 150,- Euro pro Person geahndet.
Vergleicht man das Risikopotential von Motorradfahren mit dem des Kletterns an Naturfelsen, so ergibt sich ein eindeutiges Bild: Nach einer Anfrage bei Andreas Oldsen, Koordinator der Bergwacht Frankenjura, ereigneten sich im vergangenen Jahr 18 Kletterunfälle, zu denen die Bergwacht gerufen wurde. Bei keinem ist ein Kletterer gestorben. Diese Zahlen bezieht sich auf den gesamten nördlichen und südlichen Frankenjura, von Weismain bis nach Dollnstein. Er erstreckt sich über insgesamt elf Landkreise.
Die oberfränkische Verkehrsunfallstatistik weist für das Jahr 2019 laut Pressebericht des Polizeipräsidiums Oberfranken 685 motorisierte Zweiradfahrer aus, die bei Verkehrsunfällen auf Oberfrankens Straßen Verletzungen erlitten. Zwölf davon so schwer, dass sie daran starben. Zur Einordnung der Größenverhältnisse: Der Regierungsbezirk Oberfranken umfasst neun Landkreise. Er ist nicht deckungsgleich mit dem Naturraum Frankenjura.
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Joerbi am 09.04.20
Habe lange in Unfallambulanz im Einzugsgebiet der fränkischen Schweiz gearbeitet. An klassischen Feiertagen bis zu 100 Patienten, ca. 20 Fußballspieler (fällt derzeit weg) 40 Radfahrer (Zur Radfrequenz muss man aktuell mal auf die Straßen schauen) fast jedes Mal 1-2 mit dem Hubschrauber zuverlegte Motorradfahrer mit übelsten Verletzungen. An einen Kletterer kann ich mich nicht erinnern. Ganz klar Ausgangsbeschränkungen und Social Distanzing müssen beachtet werden (wird leider sehr häufig missachtet).
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