Striktere Corona-Maßnahmen aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens – Bayerische Notbremse greift ab Samstag, 27. März
Landratsamt Nürnberger Land | Frankenjura.com - 25.03.21
Der Landkreis Nürnberger Land hat heute in einer Pressemeldung das Greifen der Bayerischen Corona-Notbremse ab dem kommenden Samstag veröffentlicht. Nachfolgend die ungekürzte Pressemeldung.
Das Robert-Koch-Institut meldet für das Nürnberger Land am Donnerstag, 25. März, den dritten Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Auf Basis der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten damit ab Samstag, 27. März, 0.00 Uhr, zusätzliche Einschränkungen für den Landkreis.
Mit der 7-Tage-Inzidenz von 119,44 (Stand: 25. März, 0.00 Uhr) überschreitet der Landkreis Nürnberger Land an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 100. Dementsprechend tritt die sogenannte Bayerische Notbremse ab Samstag, 27. März, in Kraft. Diese beinhaltet striktere Regelungen für unterschiedliche Bereiche. Landrat Armin Kroder appelliert an die Bevölkerung: „Das Infektionsgeschehen nimmt nun spürbar zu, es ist wichtiger denn je, dass wir uns alle an die geltenden Beschränkungen und Hygieneregeln halten, um die dritte Welle in den Griff zu bekommen. Das Mitwirken jedes Einzelnen ist hier gefragt.“
Kontaktbeschränkungen: Die Kontakte werden wieder eingeschränkt. Ein Hausstand darf sich ausschließlich mit einer weiteren Person treffen, dabei zählen dazugehörige Kinder unter 14 Jahren nicht.
Ausgangssperre: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
Einkaufen: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie der Lebensmitteleinzelhandel bleiben weiterhin geöffnet. Dies gilt auch für Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und weitere Geschäfte der Grundversorgung. Das Einkaufen mit Termin (Click & Meet) in den übrigen Einzelhandelsgeschäften ist nicht mehr möglich, vorbestellte Ware kann aber weiterhin abgeholt werden (Click & Collect).
Gastronomie: Die Gastronomie inklusive der Außengastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken für den Verzehr zuhause sind möglich.
Friseur: Die Dienstleistungen der Friseure sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.
Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt, also mit einer weiteren Person über 14 Jahren aus einem fremden Haushalt. Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen bleiben geöffnet. Dort gelten die allgemeinen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen.
Kultur: Bibliotheken und Archive können unter den bisherigen Bedingungen geöffnet bleiben. Es besteht unter anderem FFP2-Maskenpflicht und Abstandsregeln. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten bleiben geschlossen.
Bildung: Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt. Das weitere Vorgehen für Schulen und Kindertageseinrichtungen für die kommende Woche wird auf Basis der 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 26. März entschieden. Schulen befinden sich dann in den Osterferien. Kindertageseinrichtungen wechseln bei einem Inzidenzwert von über 100 in die Notbetreuung.
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