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Bewegungsradius eingeschränkt: In den Landkreisen Bayreuth und Lichtenfels greift die 15-Kilometer-Regel

von Frankenjura.com - 12.01.21

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bayreuth, zu dem weite Teile des Frankenjuras, aber auch ein Großteil des Fichtelgebirges zählt, liegt derzeit über dem Wert von 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis wohnen, automatisch ein. Das bedeutet, diese dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten. Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die eine solche Einschränkung zwingend vorgibt.

Die 15-Kilometer-Regel kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt. Auf Nachfrage bestätigte die Pressestelle des Landratsamts, die Einschränkung des Bewegungsradius gelte bisher nicht für Bürger, die außerhalb des Landkreises wohnen, wenn dort der Inzidenzwert von 200 nicht überschritten wird.

Die seit Montag geltende Gesetzeslage sieht zwar vor, dass Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 Tagesreisen von außerhalb auf ihr Gebiet untersagen können. Dazu sei aber der Erlass einer Allgemeinverfügung auf Landkreisebene nötig. Eine solche sei - Stand heute - nicht vorgesehen. Man beobachte aber die Lage.

Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz von 208 (Stand: 12.01.2021) greift auch im Landkreis Lichtenfels die 15-Kilometer-Regel. Auch hier sind touristische Tagesreisen für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, derzeit nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig. Touristische Tagesreisen meint, so das Landratsamt, in erster Linie Ausflüge, die "der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen". Auf Anfrage, inwieweit Lichtenfels plane, Bürgern von außerhalb Tagesausflüge in den Landkreis zu verbieten, erklärte die Pressestelle, dass erst ab einem Inzidenzwert von 300 über eine derartige Regelung nachgedacht werde.

Auch für den Landkreis Kulmbach mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von derzeit (Stand 13.01.2021) 259 greift die bayernweit gültige 15-Kilometer-Regel für die Tagesausflüge von Bürgern, die innerhalb des Landkreises wohnen. Ein Sprecher des Landratsamtes erklärte, dass auch hier derzeit keine Regelungen in Kraft seien, die Tagesausflüge von außerhalb untersagten.

In Bayern haben nach Auskunft des Innenministeriums bislang (Stand 13.01.2021, 22:00 Uhr) die Landkreise Passau, Freyung-Grafenau, Regen, Deggendorf, Cham sowie das Berchtesgadener Land Tagestouristen von außerhalb einen Besuch untersagt.




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