Ostergrüße aus dem Amt: Was ist erlaubt und was verboten in Zeiten von Corona?
Frankenjura.com - 12.04.20
Das Landratsamt Forchheim hat am vergangenen Dienstag eine Pressemeldung veröffentlicht, in der es aufzeigt, was im Rahmen der Ausgangsbeschränkung erlaubt und was verboten ist. Hier die Meldung eins zu eins. Auch den Passus zum Klettersport ist hier originalgetreu abgebildet, eine Relativierung der Aussagen ist im Artikel „Es geht um das Wie“ zu lesen, der im Anschluss an diesen Pressetext verlinkt ist.
Die Coronakrise verlangt von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern viel ab, auch die Osterfeierlichkeiten werden aufgrund der Pandemie in diesem Jahr auf andere Art und Weise stattfinden. Wir möchten den Gläubigen und Kirchengemeinden einige Empfehlungen zur Gestaltung der Feierlichkeiten geben, denn unsere Gesundheit und die Unterbrechung der Infektionsketten müssen im Vordergrund stehen. Landrat Dr. Hermann Ulm appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Vorgaben zu halten und noch die nächsten Wochen gemeinsam durchzuhalten.
Osterbesuche
Auch die Osterbesuche sind von der Ausgangsbeschränkung betroffen und der Verwandtenbesuch ist stark eingeschränkt. Nur der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen bzw. zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist möglich. Telefonate, Videotelefonie und das Versenden kleiner Osterpäckchen für die Lieben müssen in diesem Jahr leider ausreichen, auch wenn dies uns allen schwer fällt.
Osterausflüge und Spaziergänge
Feiertage und schönes Wetter laden zum Spazieren und zur sportlichen Betätigung in der Natur ein. Achten Sie darauf, dass Sie nur mit Personen Ihres eigenen Hausstandes unterwegs sind. Weiterhin sollte auch in der freien Natur auf ausreichend Abstand zu anderen Personen geachtet werden. Meiden Sie deshalb auch hier stark frequentierte Orte! Ausflüge mit dem Motorrad sowie Klettern am Fels sollen wegen der damit verbundenen Unfallgefahr und dem Einsatz der Rettungskräfte unterbleiben.
Osterbrunnen
Traditionen sollte man bewahren, aber weder auf Kosten der eigenen Gesundheit, noch auf die Ihrer Liebsten oder Mitbürger. Hierzu gehört auch das Schmücken der Osterbrunnen. Bitte bedenken Sie in Ihrem Handeln stets die aktuellen Ausgangsbeschränkungen. Manches kann für Sie persönlich einen triftigen Grund darstellen, aber wäre es auch für die allgemeine Bevölkerung ein triftiger Grund das Haus zu verlassen? Das Schmücken der Osterbrunnen stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar und es ist somit davon abzuraten.
Schlöttern / Kleppern / Schlettern
Auch vom Schlöttern in Gruppen ist dringlichst abzuraten. Wir empfehlen daher, dass die Jugendlichen zeitgleich direkt an ihrer Wohnung (z.B. am Eingangsbereich des Hauses) schlöttern und keinen Kontakt zueinander haben. Das sonntägliche “Musizieren vom Balkon“ kann hier als Blaupause gesehen werden. Die üblichen Spenden an die Kirchengemeinde sollten kontaktlos, z.B. als Überweisung stattfinden.
Video- und Onlinegottesdienste
Pfarreien sollten drauf achten, dass für die Übertragung des Video- und Onlinegottesdienstes insgesamt nicht mehr als fünf Personen zeitgleich in der Kirche zusammenkommen (inkl. evtl. benötigter Video- u. Tontechniker). Ebenfalls sollen die handelnden Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Grabpflege
Grabpflege sollte nur von Personen im Heimatort erfolgen und auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Empfehlenswert ist auch die Absprache zwischen den Beteiligten, die die Grabpflege durchführen, damit die Arbeit an benachbarten Gräbern zeitversetzt stattfinden kann und die Mindestabstände (1,5 m) zwischen Personen eingehalten werden können.
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