Übernachtungen im Freien sind derzeit verboten
Frankenjura.com - 03.04.20
Normalerweise ist der Frankenjura bereits zur Osterzeit ein beliebtes innerdeutsches Urlaubsziel. In diesem Jahr ist alles anders. Gaststätten haben bis auf den Straßenverkauf komplett geschlossen, Unterkünfte dürfen an Touristen nicht vermietet werden. Wer nun denkt, übernachten in freier Natur sei davon ausgenommen, der irrt.
Schon bei unserem Interview mit dem Freistaat, in dem wir einem Ministeriumssprecher pointierte Fragen stellten, um mehr Klarheit zu den Regeln der Ausgangsbeschränkung zu bekommen, antwortete dieser auf die Frage „Sind Übernachtungen in freier Natur im Zelt, Auto oder Caravan möglich?“ mit einem klaren Nein, da Übernachtungen im Freien kein triftiger Grund seien, die eigene Wohnung zu verlassen.
Im Hinblick auf die Osterferien aber stellte sich die Frage, ob dies für Bürger anderer Bundesländer vielleicht nicht gelte, da diese ja möglicherweise anderen Bestimmungen unterliegen. Das Innenministerium antwortete unmissverständlich: Personen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, dürfen nicht zu touristischen Zwecken nach Bayern reisen, d.h. auch ein Übernachten im eigenen Wohnmobil ist untersagt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Adressatenkreis der Verordnung umfasst sämtliche Personen im bayerischen Hoheitsgebiet, damit auch Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern, sobald diese nach Bayern einreisen.
Aus der Antwort lässt sich ebenso ableiten, dass Bürger anderer Bundesländer in Bayern auch nicht zu zweit unterwegs sein dürfen, wenn es sich dabei nicht um den eigenen Hausstand handelt. Der Corona-Bußgeldkatalog sieht das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund eine Strafe von 150,- Euro pro Person vor. Ebenso teuer wird es, wenn man sich nicht an die Abstandsregel von fremden Personen hält. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat heute angekündigt, während der Ferienzeit in den Ausflugsgebieten mehr Polizei einsetzen zu wollen, um die Regeln der Ausgangsbeschränkung besser überwachen zu können.
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