Fledermausschutz: Dohlenloch und Teile von Zwergenschloss halbjährig gesperrt
Frankenjura.com - 17.02.20
Für Höhlen, in denen sich Kletterrouten befinden, gilt zwischen dem 01. Oktober und dem 31. März ein Kletterverbot. Im Landkreis Bayreuth hat dies zunächst Auswirkungen auf das Zwergenschloss im Wiesenttal, genauer den Sektor Zwergenschloss 03 - Bat Cave und das Dohlenloch bei Pottenstein. Weitere Sperrungen könnten folgen. Die Kletterverbote erfolgen aus Gründen des Artenschutzes.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bayreuth weist darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz in allen Höhlenräumen in der Winterzeit ein Betretungsverbot und damit auch ein Kletterverbot gilt. Bei einem Treffen in Stierberg zu den vogelschutzbedingten Felssperrungen im vergangenen Dezember wies Behördenvertreterin Silke Stahlmann auf diesem Umstand hin und bat deshalb um die Aufnahme der Kletterfelsen Dohlenloch und Zwergenschloss auf die Sperrungsliste für das Jahr 2020.
Für das Dohlenloch bei Pottenstein gilt zwischen dem 01. Oktober und dem 31. März eines Jahres eine Komplettsperrung, weil sich alle Routen innerhalb des dortigen Höhlenraumes befinden. Da am Kletterfels Zwergenschloss die meisten Routen außerhalb des geschützten Höhlenbereichs liegen, sind hier nur wenige Routen gesperrt. Die Sperrung beschränkt sich auf alle Routen innerhalb von Ronin - Ronin (10+/11-) selbst darf auch im Winter beklettert werden. Diese Abmachung wurde bei einer Begehung von Kletterern und Naturschutzbehörden am 25.Juli des vergangenen Jahres getroffen. Für den Klettersport kommt es am Zwergenschloss aber noch schlimmer: Die seit 2009 entstandenen Routen Bat Cave (9/9+), Wayne Manor (9+), Two-Face (9-), Dunkelzwerg (8-), The dark Knight rises (9-) im hintersten Teil der Höhle müssen ganz entfernt werden, weil sich diese im Zone 1-Bereich des Frankenjura-Kletterkonzeptes befinden. Die Behörde unterstellt den Erschließern der dortigen Routen aber keine Absicht und sieht vielmehr eine missverständliche Formulierung im Kletterkonzept als Ursache. Der Abbau der fünf Routen erfolgt wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2020.
In einem kurzen Interview am vergangenen Freitag bekräftigte Silke Stahlmann erneut den großen Einfluss des Klettersports auf die Winterruhe von Fledermäusen. Kletterer wirkten als erheblich größerer Störfaktor als Wanderer, da diese erstens immer am gleichen Ort bleiben und zweitens bei der Fortbewegung an der Felswand die Vertiefungen als Griffe und Tritte benutzen, die Fledermäuse als Hangplatz für Ihren Winterschlaf verwenden. Die kleinen Säugetiere würden dadurch so massiv gestört, dass diese ihren Winterschlaf unterbrechen müssten. Das Geweckt-werden sei so energieaufwändig, dass die kleinen Säugetiere daran spätestens im Wiederholungsfall zugrunde gehen würden.
Nach Angaben von Stahlmann gehören beide Höhlen nicht zum Fledermausmonitoring-Programm. Für das Dohlenloch gibt es daher keine Daten zu Fledermauspopulationen. Das Zwergenschloss allerdings besuchen Fledermauszähler in unregelmäßigen Abständen. Dabei wurden in früheren Jahren mehrfach Mopsfledermäuse (Barbastella barbastellus) gefunden, die aber seit der Erschließung der Höhle durch den Klettersport vor etwa zehn Jahren nicht mehr nachweisbar waren.
Angesprochen auf eine fehlende Beschilderung der Sperrung vor Ort – Kletterer hatten in sozialen Medien und auf Frankenjura.com darauf hingewiesen – informierte die Naturschutzfachkraft, dass eine entsprechende Beschilderung von der Höheren Naturschutzbehörde Oberfrankens bereits auf den Weg gebracht sei, diese aber vermutlich erst im kommenden Sommer angebracht werden würden.
Der Wirkungsbereich Stahlmanns erstreckt sich auf die Felsen des Frankenjuras, die sich im Landkreis Bayreuth befinden. Nichtsdestotrotz verwies sie aber auch auf einen möglichen Regelungsbedarf in weiteren Frankenjura-Landkreisen. Deshalb könnte es auch in den Landkreisen Lichtenfels, Bamberg, Forchheim, dem Nürnberger Land oder Amberg-Sulzbach zu weiteren zeitlich befristeten Kletterverboten zum Wohle der Fledermäuse kommen.
Der Paragraph 39 (6) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) schränkt die Nutzung aller Höhlen wie folgt ein: „Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.“
Die halbjährig gesperrten Kletterfelsen Dohlenloch und Zwergenschloss 03 - Batcave
-
1. Dohlenloch
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