Zerstörte Route am Schneiderloch: Gemeinde Ahorntal stellt Strafantrag

Bisher wurden zu Zerstörte Route am Schneiderloch: Gemeinde Ahorntal stellt Strafantrag 6 Kommentare abgegeben.

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climber_34 am 22.11.20

Hiier findet man die Pressemitteilung zum Vorfall:
https://www.nordbayern.de/region/pegnitz/kletterhaken-abgeflext-gemeinde-ahorntal-stellt-strafanzeige-1.10612413?isAmp=true

Dort nimmt man "Ehrverletzung" als Tatmotiv der "fehlgeleiteten" Kletterer an. Da muss man als ehemalige Klettergrößen vor Peinlichkeit doch im Boden versinken...

berni am 05.11.20

@udo & Sven

Es ist ganz klar, dass der Fall an der Burg Rabenstein anders zu beurteilen ist. Eine denkbare Argumentation könnte durchaus sein, dass die bestehenden Kletterrouten als allgemeines Kulturgut betrachtet werden können und somit auch einem gewissen Schutz unterliegen. Falls das möglich wäre, ist es auch unerheblich, wem der Grund gehört, sofern das Klettern dort grundsätzlich erlaubt ist, und wer die Griffe abgeschlagen hat.
Ich möchte das aber bitte als Hypothese verstanden wissen, die juristisch abzuklären wäre.

Beste Grüße,
Bernhard Thum

Udo am 03.11.20

Hallo Sven,
das wäre mir neu.
Sachbeschädigung ist eine Straftat nach §303 StGB und Straftaten können von jedem schriftlich oder mündlich bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zur Anzeige gebracht werden.
Sachbeschädigung läge nur dann nicht vor, wenn
- die Sache nicht fremd ist (z.B. der Eigentümer selbst die Sache beschädigt hat) und
- kein öffentliches Interesse besteht
Dies gälte es aber zunächst mal zu klären.
Liebe Grüße
Udo

Frankenjura.com am 03.11.20

@udo: Nach unseren Informationen ist die Gemeinde Ahorntal Eigentümerin des Grundstückes rund um das Schneiderloch, jedoch nicht Eigentümer des Rabenstein-Grundstücks. Nur der Eigentümer kann gegen Sachbeschädigung auf seinem Grundstück klagen. Schon dadurch unterscheiden sich die Sachverhalte wesentlich und es nicht ein "sicher was anderes ;-)". @alle: Künftig werden Kommentare nicht mehr veröffentlicht, die (subtile) Unterstellungen enthalten.

@CBeer: Nein, es steht im juristischen Sinn nicht fest, wer die Tat verübt hat. Die Ermittlung des Täters ist Sache der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte.

CBeer am 02.11.20

"Wer die Tat verübt hat, steht noch nicht fest."

Doch, steht fest. https://www.youtube.com/watch?v=WjSq1oFNsRk&t=854s

Udo am 02.11.20

Dann kann Herr Questel bei der Gelegenheit ja auch gleich strafrechtliche Konsequenzen gegen denjenigen einleiten, der an der Burg Rabenstein sämtliche Griffe an den Einstiegen abgeschlagen hat. Das ist aber sicher "was Anderes" ;-)

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